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Limits
Drohnenflüge sind Wetterabhängig. Daher kann es vorkommen, dass ein vereinbarter Termin verschoben werden muss, bis der Drohnenflug sicher und bei (schönem) Wetter durchgeführt werden kann. Es gelten die Flugregeln des Bundesamts für Zivile Luftfahrt. Erlaubte Flugzonen können online unter www.bazl.admin.ch eingesehen werden. Maximale Flughöhe über Grund 500 Meter, 150 Meter über Grund in TMA Flugzonen. Drohnenflüge näher als 5 Kilometer zu zivilen oder militärischen Start/Landebahnen sind verboten.